Dezernat Interne Ermittlungen

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Korruptionsdelikte

Zuständige Zentralstelle zur Korruptionsermittlung.

Teaserbild: verdeckte Geldübergabe zwischen Geschäftsleuten
© colurbox.de, FHH-Bildagentur

Ermittlungen bei Korruptionsdelikten

Das Dezernat Interne Ermittlungen ist in Hamburg für die Aufklärung und Verfolgung von nationalen und internationalen Korruptionsstraftaten zentral zuständig – dazu zählen Fälle bspw. in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, dem Gesundheitswesen sowie bestimmte Fälle bei Mandatsträgern. In unserer Zuständigkeit liegen ebenso die Ermittlungen in Bezug auf die Manipulation von Sportwettbewerben.
Zu den Korruptionsdelikten gehören beispielhaft die folgenden, im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten, Straftatbestände:

  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299a, § 299b StGB)
  • Vorteilsannahme/Bestechlichkeit/Vorteilsgewährung/Bestechung (§§ 331 - 335 StGB)
  • Wählerbestechung/Abgeordnetenbestechung (§ 108b/§ 108e StGB)
  • Ausländische und internationale Bedienstete (§ 335a StGB)
  • Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben einschließlich besonders schwerer Fälle (§§ 265c bis e StGB)

Detaillierte Informationen zu unserer Zuständigkeitsregelung und den Straftatbeständen finden Sie im Bereich Informationen.

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© Dezernat Interne Ermittlungen


Das Dezernat Interne Ermittlungen verwendet als Ermittlungsdienststelle die bundeseinheitlich vom Bundeskriminalamt vorgegebene (kriminologische) Definition. Jede Korruptionsstraftat ist ein Regelverstoß, aber nicht jeder Regelverstoß ist eine Korruptionsstraftat. Für die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Hamburg oder durch uns sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich. Reine Mutmaßungen reichen nicht aus. Aus diesem Grund wird jeder Hinweis sehr sorgfältig dahingehend geprüft.

Korruption findet häufig im Verborgenen und regelhaft zwischen einem sogenannten Nehmer und Geber statt. Nehmer erhalten für eine Handlung einen Vorteil - z.B. Bargeld, Sachzuwendungen, Reisen etc. -, auf den sie keinen rechtlichen Anspruch haben und Geber profitieren bspw. von Aufträgen, Genehmigungen, fingierten Rechnungen oder internen Informationen. Unterschieden wird zwischen der situativen (spontanen) und der strukturellen (längerfristig mit Vorbereitungshandlung) Korruption.

Ermittlungen bei Korruptionsstraftaten sind häufig sehr umfangreich und erfordern ein hohes Maß an Spezialwissen. Ein eigenes Budget und eigene operative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen, die strafprozessual zulässigen Ermittlungsmaßnahmen umfänglich auszuschöpfen. Neben klassischen Ermittlungsmaßnahmen - wie bspw. Vernehmungen – muss häufig ein sehr großer Bestand an Papierunterlagen oder elektronischen Datenträgern ausgewertet werden. Folglich dauern Ermittlungsverfahren bei Korruptionsstraftaten häufig mehrere Monate, teilweise mehrere Jahre.
Wurden die Ermittlungsmaßnahmen abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl erlassen oder die Anklage vor einem Strafgericht erhoben werden soll.

Das Recht auf Akteneinsicht ist ein individuelles Verfahrensrecht und steht bestimmten Personen zu. Über die Akteneinsicht entscheidet ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie aber gern bei uns einreichen, welcher sogleich mit der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vorgelegt oder entsprechend nachgesandt wird. 

Beratung, Strafanzeige, Korruptionshinweis melden

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Erkenntnisse eine Korruptionsstraftat betreffen könnten, berät Sie gern einer unserer Ansprechpartner aus dem Fachkommissariat Korruption.
Möchten Sie einen Hinweis melden, können Sie schriftlich oder persönlich eine Strafanzeige bei uns erstatten, einen unserer Ansprechpartner vom Fachkommissariat Korruption kontaktieren oder das Hinweisgebersystem nutzen: anonym, sicher, keine Rückverfolgung.
Sofern Sie als Verfahrensbeteiligter allgemeine Verfahrensfragen haben, kontaktieren Sie gern einen Ansprechpartner .

Weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung

Korruption schädigt das Grundvertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates bzw. in die Integrität der Wirtschaft. Darüber hinaus können sehr hohen Schadenssummen entstehen, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Der Begriff Korruption wird gern verwendet, ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff. Was ist also Korruption und wie wird sie in Hamburg bekämpft? Weiterführende Ausführungen sowie statistische Informationen zu Korruptionsstraftaten in Hamburg finden Sie im Bereich Informationen .

Wir tragen mit der Beratungsstelle Korruptionsprävention auch zur Korruptionsprävention in Hamburg bei. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Korruptionsprävention und in der Broschüre „Korruption läuft Null!“ 

Korruption läuft Null! - Flyer

Deckblatt des Flyers "Korruption läuft NULL"
© Dezernat Interne Ermittlungen, Hamburg