Ermittlungen

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Das Aufgabengebiet von DIE umfasst die strafrechtliche Verfolgung von Amtsträger- und Korruptionsdelikten.

Das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Hamburg ist bestimmt durch Aufrichtigkeit, Transparenz und Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Amtsträger sind für die Einhaltung von Recht und Gesetz in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Mit ihrem Auftreten, Handeln und Verhalten tragen sie persönlich wesentlich zum Ansehen der Hamburger Verwaltung bei.

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Amtsträger wiegen deshalb schwer, insbesondere, wenn Sie das staatliche Gewaltmonopol ausüben, wie z.B. Polizeibedienstete. Es ist deshalb die Aufgabe vom Dezernat Interne Ermittlungen, bei solchen Vorwürfen umfassend und unabhängig zu ermitteln.

Bei Korruptionsstraftaten werden Ermittlungen gegen alle Personen - nicht nur gegen Amtsträger - aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik oder Gesundheitswesen beim Dezernat Interne Ermittlungen geführt. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Sportwettbetruges, Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gehören seit 2017 zur Zuständigkeit vom Dezernat Interne Ermittlungen.

Wenn Sie eine Strafanzeige gegen Amtsträger oder wegen einer Korruptionsstraftat erstatten möchten oder Fragen zu einem Ermittlungsverfahren haben, stellen wir Ihnen auf diesen Seiten weiterführende Informationen zur Verfügung.

Ihre Kritik über das Verhalten von Polizeibediensteten können Sie jederzeit direkt an die Beschwerdestelle der Polizei Hamburg übermitteln. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Verhalten von Amtsträgern als Beschwerde oder Straftat zu bewerten ist, wenden Sie sich bitte an einen Ansprechpartner aus dem Fachkommissariat Amtsdelikte.

Als Opfer einer Straftat haben Sie viele Rechte und Möglichkeiten. Nutzen Sie Ihre Rechte, die der Gesetzgeber für Sie ausdrücklich vorgesehen hat. Im Bereich Informationen finden Sie weitere Auskünfte zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.

Ermittlungen

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