Korruptionsdelikte Text barrierefrei
Straftaten der Korruption
Die zentrale Stelle in Hamburg, die Korruption untersucht.
Was wir bei Straftaten der Korruption tun
Das Dezernat Interne Ermittlungen in Hamburg ist die Hauptstelle, die sich um die Aufklärung und Verfolgung von Korruption kümmert. Das betrifft Korruption in Deutschland und im Ausland. Beispiele dafür sind Fälle in:
· Behörden (öffentliche Verwaltung)
· Firmen (Wirtschaft)
· Stellen, die Straftaten verfolgen (Polizei, Justiz)
· Krankenhäusern und Arztpraxen (Gesundheitswesen)
· Bestimmten Fällen bei Politikern
Wir ermitteln auch, wenn Sportwettkämpfe manipuliert wurden.
Beispiele für Straftaten der Korruption (laut Gesetzbuch):
· Jemand im Geschäft bestechen oder sich bestechen lassen (§ 299 StGB)
· Jemand im Gesundheitswesen bestechen oder sich bestechen lassen (§ 299a, § 299b StGB)
· Vorteile annehmen, sich bestechen lassen, Vorteile anbieten oder bestechen (§§ 331 - 335 StGB)
· Wähler oder Abgeordnete bestechen (§ 108b/§ 108e StGB)
· Bestechung von ausländischen oder internationalen Beamten (§ 335a StGB)
· Sportwettbetrug und Manipulation von Sportwettkämpfen (auch schwere Fälle) (§§ 265c bis e StGB)
Mehr Informationen zu unserer Zuständigkeit und den einzelnen Straftaten finden Sie im Bereich "Informationen".
Wie wir Korruption erkennen
Wir nutzen die gleiche Definition von Korruption wie das Bundeskriminalamt.
Wichtig ist: Nicht jeder Fehler ist Korruption. Korruption ist, wenn jemand gegen Regeln verstößt. Wir beginnen Ermittlungen nur, wenn es genug Hinweise auf eine Straftat der Korruption gibt. Reine Vermutungen reichen nicht aus. Deshalb prüfen wir jeden Hinweis sehr genau.
Korruption passiert oft im Geheimen. Meistens gibt es jemanden, der etwas nimmt (Nehmer) und jemanden, der etwas gibt (Geber). Der Nehmer bekommt einen Vorteil für etwas, das er tut (z.B. Geld, Geschenke, Reisen). Auf diesen Vorteil hat er kein Recht. Der Geber hat davon einen Nutzen (z.B. Aufträge, Genehmigungen, gefälschte Rechnungen oder geheime Informationen).
Man unterscheidet zwei Arten von Korruption:
· Situative Korruption: Passiert plötzlich, ohne lange Planung.
· Strukturelle Korruption: Ist geplant und dauert länger.
Wie wir bei Korruptionsstraftaten ermitteln
Ermittlungen bei Korruption sind oft sehr aufwendig und erfordern viel Fachwissen. Wir haben unser eigenes Geld und eigene Mitarbeiter, um alle erlaubten Ermittlungsmethoden zu nutzen. Wir führen Gespräche mit Zeugen und Beschuldigten. Oft müssen wir sehr viele Papierdokumente oder Computerdaten auswerten. Deshalb dauern Ermittlungen bei Korruption oft viele Monate oder sogar Jahre.
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl erlassen wird oder ob es zu einem Prozess vor Gericht kommt.
Das Recht, die Akten einer Ermittlung einzusehen, haben nur bestimmte Personen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber. Sie können aber gerne bei uns einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wir leiten ihn dann an die Staatsanwaltschaft weiter.
Beratung, Anzeige erstatten, Hinweis geben
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Informationen mit Korruption zu tun haben könnten, können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner vom Fachkommissariat Korruption wenden.
Wenn Sie uns einen Hinweis geben möchten, können Sie:
· Schriftlich oder persönlich eine Anzeige bei uns erstatten.
· Einen unserer Ansprechpartner vom Fachkommissariat Korruption kontaktieren.
· Unser Hinweisgebersystem nutzen: Dort können Sie anonym und sicher Hinweise geben, ohne dass man Sie zurückverfolgen kann.
Wenn Sie als Betroffener oder Beschuldigter allgemeine Fragen zum Verfahren haben, können Sie sich ebenfalls an unsere Ansprechpartner wenden.
Mehr Informationen zur Bekämpfung von Korruption
Korruption schadet dem Vertrauen der Bürger in den Staat und in die Ehrlichkeit der Wirtschaft. Außerdem kann Korruption zu sehr hohen Schäden führen, die am Ende alle bezahlen müssen. Der Begriff Korruption wird oft benutzt, ist aber nicht immer klar definiert. Was genau ist Korruption und wie bekämpfen wir sie in Hamburg? Mehr Informationen und Zahlen zu Korruptionsstraftaten in Hamburg finden Sie im Bereich "Informationen".
Wir haben auch eine Beratungsstelle zur Vorbeugung von Korruption. Mehr Informationen dazu finden Sie im Bereich "Korruptionsprävention" und in der Broschüre „Korruption läuft Null!“.
Korruption läuft Null! - Flyer