Dezernat Interne Ermittlungen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Insbesondere folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm EN 301549 aktuell nicht erfüllt:

  • Nicht-Text-Inhalt (9.1.1.1)
  • Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) (9.1.2.3)
  • Info und Beziehungen (9.1.3.1)
  • Tastatur (9.2.1.1)
  • Pausieren, stoppen, ausblenden (9.2.2.2)
  • Fokus-Reihenfolge (9.2.4.3)
  • Fokus sichtbar (9.2.4.7)
  • Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen (9.3.3.2)
  • Syntaxanalyse (9.4.1.1)
  • Name, Rolle, Wert (9.4.1.2)

Die Neugestaltung der Website ist als Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit seit dem 01.06.2020 geplant und soll bis zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen werden.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Erklärung wurde am 18.02.2021 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter der E-Mail-Adresse die@polizei.hamburg.de an.

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr