Amtsdelikte Text barrierefrei
Ermittlungen bei Straftaten von Amtspersonen, Feuerwehrleuten und Polizisten
Was sind Amtspersonen und Straftaten im Amt?
Es ist oft nicht einfach zu sagen, wer genau eine Amtsperson ist. Eine einfache Regel lautet: Jeder Beamte ist eine Amtsperson, aber nicht jede Amtsperson ist ein Beamter.
Amtspersonen sind laut Gesetz:
· Beamte und Beamtinnen.
· Personen, die in einem besonderen Arbeitsverhältnis mit dem Staat stehen.
· Personen, die vom Staat beauftragt wurden, Aufgaben der Verwaltung zu erledigen. Das kann bei einer Behörde oder einer anderen Stelle sein.
Wenn wir ermitteln, müssen wir oft zuerst prüfen, ob die Person, gegen die es Vorwürfe gibt, wirklich eine Amtsperson ist.
Straftaten im Amt sind Straftaten, die nur von Amtspersonen begangen werden können, während sie ihre Arbeit machen. Beispiele dafür sind:
· Falsche Angaben in offiziellen Dokumenten machen.
· Jemanden im Dienst verletzen.
· Ein Dienstgeheimnis verraten.
· Vorteile annehmen oder sich bestechen lassen.
Amtspersonen können aber auch allgemeine Straftaten während ihrer Arbeit begehen. Dazu gehören zum Beispiel:
· Versuchen zu verhindern, dass eine andere Straftat aufgeklärt wird.
· Jemanden zu etwas zwingen.
· Ein privates Geheimnis verraten.
Auch für diese Straftaten sind wir zuständig.
Polizei- und Feuerwehrleute
Wenn Polizisten oder Feuerwehrleute etwas Strafbares tun, ermitteln wir. Das gilt für Straftaten während ihrer Arbeit und außerhalb des Dienstes. Wir ermitteln auch außerhalb des Dienstes, wenn die Straftat sehr schwer ist, viel Aufsehen erregt oder das Ansehen der Polizei oder Feuerwehr in der Öffentlichkeit beschädigen könnte.
Wir sind auch zuständig, wenn Polizisten aus anderen Bundesländern, der Bundespolizei oder dem Zoll in Hamburg während ihrer Arbeit eine Straftat begehen.
Hasskriminalität von Polizei- und Feuerwehrleuten ist besonders schlimm. Sie kann das Vertrauen in die neutrale und gerechte Arbeit der Polizei und Feuerwehr zerstören. Hasskriminalität bedeutet, dass jemand eine Straftat begeht, weil er Vorurteile gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen hat. Das Ziel ist dann nicht die einzelne Person, sondern die Gruppe, die sie vertritt. Dadurch sollen sich Menschen bedroht, ausgeschlossen und hilflos fühlen, besonders Minderheiten. Wir ermitteln, wenn Polizisten oder Feuerwehrleute solcher Taten beschuldigt werden.
Wenn jemand durch eine Schusswaffe verletzt wird, die ein Polizist benutzt hat, sind wir ebenfalls für die Ermittlungen zuständig.
Wie wir bei Straftaten im Amt ermitteln
In Hamburg gibt es eine spezielle Abteilung, das Dezernat Interne Ermittlungen. Diese Abteilung ermittelt Straftaten von Amtspersonen unabhängig und gründlich. Das gilt auch für Ermittlungen gegen Polizisten. Das Dezernat gehört zum Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport und ist deshalb von der Polizei Hamburg unabhängig.
Wenn Sie uns besuchen möchten, müssen Sie kein Polizeigebäude betreten.
Wir oder die Staatsanwaltschaft Hamburg beginnen Ermittlungen, wenn es genügend Hinweise auf eine Straftat im Amt gibt. Reine Vermutungen reichen nicht aus. Wir arbeiten bei den Ermittlungen eng mit der Staatsanwaltschaft Hamburg zusammen. Wir haben unser eigenes Geld und eigene Mitarbeiter, um alle erlaubten Ermittlungsmethoden zu nutzen.
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl erlassen wird oder ob es zu einem Prozess vor Gericht kommt.
Das Recht, die Akten einer Ermittlung einzusehen, haben nur bestimmte Personen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber. Sie können aber gerne bei uns einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wir leiten ihn dann an die Staatsanwaltschaft weiter.
Beratung und Anzeige erstatten
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen zu unserer Zuständigkeit gehört, können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner vom Fachkommissariat Amtsdelikte wenden.
Sie können bei uns schriftlich oder persönlich eine Anzeige erstatten.
Wenn Sie als Betroffener oder Beschuldigter allgemeine Fragen zum Verfahren haben, können Sie sich ebenfalls an unsere Ansprechpartner vom Fachkommissariat Amtsdelikte wenden.