Dezernat Interne Ermittlungen

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Strafanzeige erstatten

Es gibt mehrere Wege dies zu tun.

Aktenstapel mit roten Aktendeckeln der Staatsanwaltschaft
© Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Julia Wagner


Bei Notfällen oder Gefahrenlagen wählen Sie bitte den Notruf 110 oder 112.

Strafanzeige beim DIE 

Sie können eine Strafanzeige direkt bei uns erstatten oder an uns übersenden: 
Dezernat Interne Ermittlungen
Burchardstraße 8
20095 Hamburg.

Sie müssen für die Anzeigenerstattung beim DIE kein Dienstgebäude der Polizei betreten. Persönlich erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten:
Montag - Donnerstag  8 bis 16.30 Uhr
Freitag    8 bis 15.00 Uhr 

Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie die unten dargestellten Möglichkeiten zur Strafanzeige bei der Polizei nutzen. In dringenden Fällen wird das DIE dann auch zu diesen Zeiten unmittelbar informiert, sofern Sie direkt bei einer Polizeidienststelle die Anzeige erstatten.

Sollte die Anzeige nicht in die Ermittlungszuständigkeit des DIE fallen, wird Ihre Anzeige an die zuständige Ermittlungsdienststelle abgegeben. Bei Anfragen zu den Ermittlungszuständigkeiten des DIE hilft Ihnen einer unserer Ansprechpartner.

Denken Sie bei der Anzeigenerstattung ggf. an erforderliche Unterlagen, die Sie am besten direkt mitbringen oder mitsenden.

Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft 

Grundsätzlich können Sie eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle in ihrer Nähe, schriftlich bzw. zu Geschäftszeiten mündlich bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Polizei Hamburg stellen. 
In dringenden Fällen empfiehlt sich die Anzeigenerstattung direkt bei einer Polizeidienststelle, damit ggf. erforderliche Maßnahmen unmittelbar getroffen bzw. Unterlagen zur Akte genommen werden können. 
Ihre zuständige Polizeidienststelle mit den Erreichbarkeiten finden Sie über den Behördenfinder Hamburg durch Eingabe des Stichworts Polizei und Straßennamen.